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Betreuung

Was ist rechtliche Betreuung?

Kann ein volljähriger Mensch auf Grund einer Krankheit oder Behinderung die eigenen Angelegenheiten ganz oder teilweise rechtlich nicht besorgen, so richtet das Betreuungsgericht für diesen eine rechtliche Betreuung ein. Durch die Reform des 01.01.2023 stehen die Wünsche, Selbstbestimmung und Würde der betreuten Menschen noch stärker im Mittelpunkt des Gesetzes.

Wer kann bestellt werden?

Vorrangig werden Familienangehörige, Freunde oder Bekannte bestellt. Sollten diese nicht zur Verfügung stehen oder nicht geeignet sein, kann eine ehrenamtliche Betreuung oder bei komplexem Regelungsbedarf eine berufliche geführte Betreuung eingerichtet werden.

Was machen rechtliche Betreuerinnen und Betreuer?

Betreuung ist rechtliche Unterstützung und richtet sich nach dem konkreten und ganz persönlichen Bedarf. Dieser wird durch das Betreuungsgericht geprüft und in verschiedenen Aufgabenbereichen bestimmt.

Kann ich vorsorgen?

Ja, und zwar durch eine Vorsorgevollmacht oder eine Betreuungsverfügung.

Aktuelles

6. Januar 2026 in Veranstaltungen

18.05.2026: Einführungskurs für Erstbestellte

18.05.2026,   17:00 Uhr Caritas Betreuungsverein St. Anna Schlossstr. 24, 19053 SchwerinT: 0385 – 51 21 66 E: kontakt@bvsn.de
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6. Januar 2026 in Veranstaltungen

06.07.2026: Sommerfest

06.07.2026, 17:00 Uhr Zentrum Demenz (Altes Augustenstift) Stiftstraße 9b • 19053 SchwerinT: 0385 – 51 21 66 E: kontakt@bvsn.de
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